Bis auf Weiteres finden laut behördlicher Anordnung keine Veranstaltungen mehr als Präsenzveranstaltungen statt. Falls möglich, wird auf die Möglichkeit der Online-Durchführung zurück gegriffen. Hierzu werden die Teilnehmer/innen persönlich eingeladen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Lawaetz-Stiftung
https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/
Auszug aus der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO):
„§ 2 Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen
(1) Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt, …“