Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) hat die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung beauftragt, die "Richtlinie zur verstärkten Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung" umzusetzen.

Das Ziel der Richtlinie besteht darin, durch gezielte Förderung zu verhindern, dass Auszubildende aus finanziellen Gründen ihre Berufsausbildungen, ihre berufsvorbereitenden Maßnahmen oder ihre vollqualifizierenden Ausbildungen in Berufsfachschulen abbrechen und dadurch (wieder) Ansprüche auf Transferleistungen haben. Zweck der Förderung ist es, während der Berufsausbildungen ein Einkommen zu gewährleisten, welches Auszubildende finanziell gegenüber einem potenziellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht schlechter stellt. Die monatliche Förderung beträgt maximal 160 €. Sie ist nicht zurückzuzahlen.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch (eine Zahlung ist nicht erforderlich) auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben oder vollqualifizierende Berufsausbildungen (mit BAföG-Anspruch) absolvieren.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Antragsberechtigten in der Regel bereits vor Beginn der Ausbildung einen eigenen Haushalt hatten und die potenzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes höher ist als alle während der Ausbildung anzurechnenden Leistungen.

Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind, können Sie sich hier die Richtlinie herunterladen und unseren aktuellen Bericht lesen.

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung stellen wollen, übersenden Sie uns bitte folgende Dokumente zu:

  1. eine Kopie des Ausbildungsvertrages (bei berufsvorbereitenden Maßnahmen der Teilnahmebestätigung) oder eine Bescheinigung über eine vollqualifizierende Ausbildung in einer Berufsfachschule
  2. eine Kopie des letzten Bescheides über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) einschließlich Anlage „Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe“ oder über die Berufsausbildungsförderung (BAföG)
  3. eine Kopie der aktuellen Verdienstbescheinigung
  4. eine Kopie des Mietvertrages und gegebenenfalls der letzten Mietanpassung
  5. eine Kopie der Wasserrechnung (falls Sie neben der Miete extra Wasser zahlen)
  6. eine Kopie der Stromrechnung (falls Sie einen Durchlauferhitzer bzw. Boiler haben)
  7. eine Kopie der Gasrechnung (falls Sie in Ihrer Wohnung eine Gasheizung haben)
  8. gegebenenfalls eine Kopie über weitere erhaltene Leistungen (z. B. Rente, Sozialgeld, Wohngeld, Leistungen nach dem SGB II)
  9. gegebenenfalls eine Kopie des Bescheides über die laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für den/die PartnerIn und/oder Kind/er während der Ausbildungszeit
  10. den von Ihnen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag

Falls Sie bereits eine laufende Förderung von uns beziehen, können Sie hier den Weiterförderungsantrag herunterladen. Für die Bearbeitung des Antrages auf Weiterförderung benötigen wir bei Berufsausbildungen und berufsvorbereitenden Maßnahmen in jedem Fall eine aktuelle Verdienstbescheinigung für das neue Ausbildungsjahr. Gegebenenfalls sind auch ein aktueller BAB- oder BAföG-Bescheid bei uns einzureichen.

Bitte teilen Sie uns gegebenenfalls auch sonstige Veränderungen, z.B. bei Miete, Nebenkosten oder (zusätzlichen) Einkünften, umgehend mit.

Postalisch erreichen Sie uns unter folgender Adresse:

Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Jugendliche in Berufsausbildung (JIB)
Neumühlen 16 - 20
22763 Hamburg
 

Sie können uns auch telefonisch am Dienstag von 11:30 bis 13:30 und am Freitag von 14:30 bis 16:30 unter der Rufnummer 040 – 39 99 36 71 erreichen bzw. per Fax unter 040 – 39 99 36 90 oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Nachrichten oder Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an Ingolf Goritz .

Persönliche Besuche sind nicht möglich.


STAND: 28.02.2008