Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung

Seit November 2001 setzt die Lawaetz-Stiftung – als Fortführung und Weiterentwicklung des Programms der ehemaligen BAGS von 1998 – die behördliche „Richtlinie zur verstärkten Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung“ um.

Das Ziel der Richtlinie besteht darin, durch gezielte Förderung zu verhindern, dass Jugendliche aus finanziellen Gründen ihre Berufsausbildung, ihre berufsvorbereitenden Maßnahmen oder ihre vollqualifizierenden Ausbildungen in Berufsfachschulen abbrechen. Im Auftrag der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg ist unsere Hauptaufgabe die Beratung und finanzielle Förderung der Jugendlichen.


Zweck der Förderung ist es, den bedürftigen Jugendlichen während ihrer Berufsausbildung ein Einkommen zu gewährleisten, welches sie finanziell gegenüber einem potenziellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht schlechter stellt. Antragsberechtigt sind alle Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben oder eine vollqualifizierende Ausbildung an einer Berufsfachschule absolvieren.

Voraussetzung ist, dass die Antragsberechtigten in der Regel bereits vor Beginn der Ausbildung einen eigenen Haushalt hatten und der potenzielle Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes höher ist als alle während der Berufsausbildung anzurechnenden Leistungen.

Auch im Jahr 2008 haben wir die gesamte Umsetzung der Richtlinie einschließlich der Auszahlung der finanziellen Mittel an die Jugendlichen vorgenommen. Dabei standen folgende Tätigkeiten im Mittelpunkt unserer Aufgabe:

Im Jahr 2008 kam es mit unserer Unterstützung zu insgesamt 61 Erstförderungen und 63 Weiterförderungen von Jugendlichen.

Weitere Informationen erteilen:

Uwe Jochens, Tel. 040/ 39 99 36-13, jochens@lawaetz.de
Ingolf Goritz, Tel. 040/ 39 99 36-71, goritz@lawaetz.de